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Erstellung toxikologischer Zusammenfassungen in IUCLID und Ableitung von DNEL-Werten

(in Deutsch)

Um die sichere Anwendung von Stoffen zu demonstrieren, müssen Registranten die Informationsanforderungen erfüllen, die in den Artikeln 10 und 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung mit den Anhängen I, VI, VII-X und XI dieser Verordnung vereinbart sind.

In diesem Dokument wird erläutert, wie die toxikologischen Zusammenfassungen in Abschnitt 7 von IUCLID auszufüllen sind und wie DNELs abgeleitet werden. Die DNEL (abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung) ist der Grenzwert der Expositionshöhe für den Menschen.

Bibliografische Angaben

Erstellung toxikologischer Zusammenfassungen in IUCLID und Ableitung von DNEL-Werten. 
1. Auflage. Helsinki: European Chemicals Agency (ECHA) 2012. 
ISBN: 978-92-9217-729-4, Seiten 48, PDF-Datei

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