Mikroplastik melden – aber wie?
Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel verstehen und erfüllen
Sie können sich jetzt für die Veranstaltung anmelden
Online-Veranstaltung
Veranstaltungsort:
Inhalt:
Mit dem Beschränkungseintrag Nr. 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung wurden mit den Absätzen 11 und 12 Berichtspflichten für bestimmte Akteure eingeführt, die von einer Ausnahme des Verbotes des Inverkehrbringens synthetischer Polymermikropartikel (SPM, „Mikroplastik“) Gebrauch machen. Diese Pflichten werden für die ersten betroffenen Unternehmen mit der Frist 31. Mai 2026 erstmalig relevant.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir genau hier ansetzen und einen klaren, praxisnahen Überblick über die Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel unter REACH geben.
Im ersten Vortrag stellen wir die für die Berichtspflicht relevanten Abschnitte des Beschränkungseintrags Nr. 78 vor. Wir klären welcher Akteur betroffen ist und welche Fristen gelten. Ergänzend dazu stellen wir die im Dezember verabschiedeten Anpassungen an dem Beschränkungseintrag vor, welche diesen an einigen Stellen präzisieren bzw. einzelne Regelungen klarstellen.
Der zweite Vortrag widmet sich der praktischen Umsetzung: Welche Informationen sind in welcher Detailtiefe wo und wie an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu übermitteln? Und wie funktioniert die Übermittlung des Berichts technisch? Weiterhin erläutern wir, worauf Unternehmen aus unserer Sicht besonders achten sollten.
Im dritten Vortrag der Veranstaltung greifen wir häufige Fragen aus der Praxis zum Thema Berichtspflichten auf. In einer Fragen-und-Antworten-Runde gehen wir gezielt auf typische Unsicherheiten rund um die Berichtspflichten ein und geben Hinweise zur praktischen Umsetzung.
Wie gewohnt haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, direkt mit den Expertinnen und Experten des REACH-CLP-Biozid Helpdesks in den Austausch zu treten und individuelle Fragestellungen einzubringen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich fundiert über die Berichtspflichten zu informieren und praxisnahe Unterstützung für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen zu erhalten. Hierzu können Sie uns auch gerne Ihre Frage bereits vorab schicken, wir werden versuchen diese dann bei der Erstellung der Präsentationen zu berücksichtigen.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Interessierte, die sich einen fundierten Überblick über den Stand der europäischen Chemikalienregulierung verschaffen möchten.
Eine Übersicht über die Themen und Vortragenden können Sie der Tagesordnung entnehmen.
Organisatorisches
Die Veranstaltung findet am 26. März 2026 online statt.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung können Sie sich hier anmelden: Anmeldung online (Frist: 23.03.2026, kostenfrei)
Hinweis:
- Tagungssprache: deutsch
- Die Einwahldaten werden zwei Werktage vor Beginn an die Teilnehmenden versandt.
- WebEx und Slido sind die verwendeten Tools zu dieser Veranstaltung.
- Wir planen, die Vorträge kurz vor Beginn der Veranstaltung auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk zur Verfügung zustellen.
Kontakt (fachlich):
Dr. Angelina Gadermann
Adresse
Kontakt (organisatorisch):
Andrea Klüber