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Beschränkungseintrag zu PFAS in Feuerlöschschäumen wurde veröffentlicht

Erweiterung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung um den Eintrag Nummer 82.

Datum 06.10.2025

Am 02. Oktober 2025 wurde die Änderungsverordnung (EU) 2025/1988 hinsichtlich PFAS in Feuerlöschschäumen im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Dieser Eintrag regelt somit umfassend alle Verwendungen von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen, die noch nicht durch anderweitig existierende Beschränkungen im Rahmen von REACH oder Verbote im Rahmen von POP abgedeckt waren. Für bestimmte Verwendungen bestehen Übergangsfristen. Zudem gelten ab dem 23. Oktober 2026 Auflagen für die Verwendung, z.B. einen für den Ort der Verwendung spezifischen Managementplan und eine Strategie zur Ersetzung.

Weitere Informationen finden Sie in der Änderungsverordnung und im Anhang XVII auf unserer Seite.