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EU-Kommission stärkt chemische Industrie

Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2025 den Entwurf einer Omnibus-Verordnung angenommen, die auch Änderungen an der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält.

Datum 09.07.2025

Als Teil eines Aktionsplans für die chemische Industrie hat die EU-Kommission am 8. Juli 2025 den Entwurf einer sogenannten Omnibus-Verordnung angenommen, die auch Änderungen an der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält.

Darin wird eine Reihe von Regelungen, die mit der Verordnung (EU) 2024/2865 in Kraft getreten, aber zum Teil noch nicht wirksam sind, wieder zurückgenommen oder geändert. Dazu gehören neben der Rücknahme der Formatierungsregeln (Artikel 31 und Anhang I) auch Änderungen in den Vorgaben für Werbung und Fernabsatz (Artikel 48 und Artikel 48a).

Der Verordnungsentwurf wird in den kommenden Monaten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch EU-Rat und EU-Parlament verhandelt. Wann und ob der Verordnungsvorschlag durch EU-Rat und EU-Parlament verabschiedet wird, und welche Regelungen im Zuge der Verhandlungen genau geändert oder zurückgenommen werden, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

Inwieweit also die aus der Verordnung (EU) 2024/2865 hervorgehenden Anpassungen ihre Gültigkeit verlieren werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Ergänzend zu diesem Entwurf hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 angenommen, durch den die Anwendungssfristen aus der CLP-Revision teilweise verlängert werden. Auch diese Änderungen müssen noch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Die Entwurfstexte finden Sie hier.