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Mengenmitteilung gemäß §16 ChemBiozidDV für das Jahr 2025

Bis zum 31.03.2026 sind Hersteller und Einführer von Biozidprodukten, die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt oder in Deutschland zum Export hergestellt werden, verpflichtet die Art und Menge dieser in 2025 hergestellten oder importierten Biozidprodukte sowie die darin enthaltenen Wirkstoffe im Meldeportal eBIOMELD mitzuteilen.

Datum 11.02.2026

Bis zum 31.03.2026 sind Hersteller und Einführer von Biozidprodukten, die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt oder in Deutschland zum Export hergestellt werden, verpflichtet die Art und Menge dieser in 2025 hergestellten oder importierten Biozidprodukte sowie die darin enthaltenen Wirkstoffe im Meldeportal eBIOMELD mitzuteilen.

Dabei sind die Mengen aller hergestellten bzw. importierten Biozidprodukte anzugeben, unabhängig davon, ob sie noch gemäß Übergangsregelungen verkehrsfähig oder bereits zugelassen sind.

In diesem Jahr wird eine neue Funktion die Mengenmitteilung erleichtern: Es ist nun möglich die bereits hinterlegten administrativen Daten der Mengenmitteilung aus dem vorherigen Jahr wiederzuverwenden. Dabei werden die im vorherigen Mitteilungszeitraum eingegebenen Daten in das ausgewählte Formular übernommen. Dann muss nur noch die im Jahr 2025 auf dem Markt bereitgestellte Menge des Biozidprodukts eingegeben und ggf. die darüber hinaus erfragten Daten ergänzt werden. Weiterhin ist die selbstständige Änderung der Mengenmitteilung nach Versand bis zum Ende der Mitteilungsfrist 31.03.2026 möglich.

Hersteller und Einführer von Biozidprodukten sollten zusätzlich die von der Mitteilung der Produktmengen unabhängige Bestätigung der Richtigkeit der Angaben einer Produktmeldung (§ 6 Absatz 2 ChemBiozidDV) beachten, die ebenfalls (alle 2 Jahre) bis zum 31.03. erfolgen muss, siehe auch diese Meldung.

Grundsätzliche Informationen und FAQs zur Mengenmitteilung und eBIOMELD finden Sie hier.