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Europäische Kommission erhöht Biozid-Gebühren wegen der Inflation

Die Europäische Kommission hat eine Anpassung der Verordnung über Biozid-Gebühren beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen.

Datum 14.08.2025

Die Standardgebühren für Unternehmen – beispielsweise für die Genehmigung von Wirkstoffen, Unionszulassungen und technische Gleichwertigkeitsprüfungen – steigen demnach um 19,5 %. Die Erhöhung um 19,5 % spiegelt die durchschnittliche jährliche Inflationsrate in Europa zwischen 2021 und 2023 wider. Es ist die erste Gebührenanpassung seit dem Inkrafttreten der Biozid-Verordnung im Jahr 2013.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die bekannten Gebührenermäßigungen und Kriterien weiterhin. Die Höhe der Ermäßigung wird wie bisher als Prozentsatz der Standardgebühren berechnet.

Die neuen Gebührensätze sind ab dem 14. August 2025 gültig.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1490 der Kommission vom 24. Juli 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 564/2013 bezüglich der Anpassung der Gebühren an die Inflation