Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe in Biozidprodukten
Die Europäische Kommission hat am 03.08.2021 die Nicht-Genehmigung verschiedener Wirkstoffe, die zuvor im Rahmen des Prüfprogramms für Altwirkstoffe bewertet wurden, veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 03. August 2021 die Nicht-Genehmigung der Wirkstoffe Bronopol, Thiram, Metam-Natrium, Silber, als Nanomaterial, 2,2-Dibrom-2-cyanacetamid (DBNPA), Zitroneneukalyptusöl und Citronellal, hydratisiert, cyclisiert, 2-Hydroxy-α, α,4-trimethylcyclohexanmethanol, Peroxyoctansäure, Chlordioxid, hergestellt aus Natriumchlorit und Natriumpersulfat, Malz, Extrakt, Amine, C10-16-Alkyldimethyl, N-Oxide, Capsicum oleoresin, Capsicum annuum, Extrakt, Reaktionsmasse aus (6E)-N-(4-Hydroxy- 3-methoxy-2-methylphenyl)-8-methylnon- 6-enamid und N-(4-Hydroxy-3-methoxy- 2-methylphenyl)-8-methylnonanamid für bestimmte Produktarten veröffentlicht: Den Durchführungsbeschluss mit einer genauen Auflistung finden Sie hier.
Biozidprodukte mit den im verlinkten Dokument geführten Wirkstoffen in den genannten Produktarten dürfen daher nur noch bis zum 03.08.2022 auf dem Markt bereit gestellt werden und nach weiteren 6 Monaten auch nicht mehr verwendet werden.