Wer ist bei Diisocyanaten im Fall von Arbeitnehmerüberlassung oder beim Einsatz von Subunternehmern für die Schulung verantwortlich?
Helpdesk-Nummer: 0741
Gemäß dem Eintrag 74 ist der Arbeitgeber für die Schulung der Anwender verantwortlich. Die Formulierung ist ähnlich wie in den Regelungen zur Gefahrstoffunterweisung gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung. Daher sollte der Akteur für die Schulung verantwortlich sein, der auch für die Gefahrstoffunterweisung verantwortlich ist.