Darf ich das BAuA-Logo als Zertifizierungsmerkmal auf dem Etikett oder in Werbematerial für mein Biozidprodukt verwenden?
Helpdesk-Nummer: 0715
Nein, das BAuA-Logo ist als eingetragene Wort-Bild-Marke nach dem Markengesetz sowie urheberrechtlich geschützt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das alleinige Nutzungsrecht für das Logo. Eine anderweitige Nutzung des Logos bedürfte der Zustimmung der BAuA, die für gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht erteilt wird.
Keinesfalls zulässig ist die Verwendung des BAuA-Logos in Zusammenhang mit Aussagen wie „zugelassen“, „geprüft“ und Ähnliches auf dem Etikett, im Internet oder sonstigen Werbematerialien. Hierbei handelt es sich um Werbeaussagen, die die Konformität des Biozidprodukts mit den gesetzlichen Vorgaben sowie einen bestimmten Qualitätsnachweis für das Biozidprodukt suggerieren sollen. Unrichtige Werbeaussagen können nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Wettbewerbern führen.
Rechtliche Relevanz haben einzig die von der BAuA erteilte Zulassungsnummer sowie die Registrierungsnummer. Auch in Zusammenhang mit diesen auf dem Produktetikett anzubringenden Nummern darf das BAuA-Logo nicht verwendet werden.