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Mikroplastik melden – aber wie?
Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel verstehen und erfüllen

Online-Veranstaltung

Termin: 26. März 2026 , 09:30 Uhr  bis 12:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online-Veranstaltung
Webinar

Inhalt:

Mit dem Beschränkungseintrag Nr. 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung wurden mit den Absätzen 11 und 12 Berichtspflichten für bestimmte Akteure eingeführt, die von einer Ausnahme des Verbotes des Inverkehrbringens synthetischer Polymermikropartikel (SPM, „Mikroplastik“) Gebrauch machen. Diese Pflichten werden für die ersten betroffenen Unternehmen mit der Frist 31. Mai 2026 erstmalig relevant.

Mit unserer Veranstaltung möchten wollten wir genau hier ansetzen und einen klaren, praxisnahen Überblick über die Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel unter REACH geben.

Im ersten Vortrag stellten wir die für die Berichtspflicht relevanten Abschnitte des Beschränkungseintrags Nr. 78 vor. Wir erklärten welcher Akteur betroffen ist und welche Fristen gelten. Ergänzend dazu stellten wir die im Dezember verabschiedeten Anpassungen an dem Beschränkungseintrag vor, welche diesen an einigen Stellen präzisieren bzw. einzelne Regelungen klarstellen.

Der zweite Vortrag widmete sich der praktischen Umsetzung: Welche Informationen sind in welcher Detailtiefe wo und wie an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu übermitteln? Und wie funktioniert die Übermittlung des Berichts technisch? Weiterhin erläutern wir, worauf Unternehmen aus unserer Sicht besonders achten sollten.

Im dritten Vortrag der Veranstaltung griffen wir häufige Fragen aus der Praxis zum Thema Berichtspflichten auf. In einer Fragen-und-Antworten-Runde gingen wir gezielt auf typische Unsicherheiten rund um die Berichtspflichten ein und gaben Hinweise zur praktischen Umsetzung.

Wie gewohnt hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, direkt mit den Expertinnen und Experten des REACH-CLP-Biozid Helpdesks in den Austausch zu treten und individuelle Fragestellungen einzubringen. Es konnte die Gelegenheit genutzt werden, um sich fundiert über die Berichtspflichten zu informieren und praxisnahe Unterstützung für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen zu erhalten.

Die Veranstaltung richtete sich an Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Interessierte, die sich einen fundierten Überblick über den Stand der europäischen Chemikalienregulierung verschaffen möchten.

Eine Übersicht über die Themen und Vortragenden können Sie der Tagesordnung entnehmen.

Organisatorisches

Die Veranstaltung fand am 26. März 2026 online statt.

Vortrag "Die Berichterstattung – Einblicke in die IUCLID-Vorlage und REACH-IT"

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Vortrag "Die Berichterstattung – Einblicke in die IUCLID-Vorlage und REACH-IT"

Webinar "Mikroplastik melden – aber wie? Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel verstehen und erfüllen" vom 26.03.2026

Vorträge

Wer? Wann? Wo? Was? Die Grundlagen der Berichtspflicht - Oliver Peters

Die Berichterstattung – Einblicke in die IUCLID-Vorlage und REACH-IT - Dennis Rottschäfer

Fragen und Antworten zu den Berichtspflichten - Angelina Gadermann

Hinweis:

  • Tagungssprache: deutsch
  • Die Einwahldaten werden zwei Werktage vor Beginn an die Teilnehmenden versandt.
  • WebEx und Slido sind die verwendeten Tools zu dieser Veranstaltung.
  • Wir planen, die Vorträge kurz vor Beginn der Veranstaltung auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk zur Verfügung zustellen.
Teilnahmegebühr: kostenfrei (online) 

Kontakt (organisatorisch):

Andrea Klüber

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2882

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund
Anmeldefrist: 23.03.2026