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Mikroplastik - kleine Teile, viele Pflichten
Der Beschränkungseintrag unter REACH

Sie können sich jetzt für die Veranstaltung anmelden!

Online-Veranstaltung

Termin: 30. September 2025 , 09:30 Uhr  bis 12:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online-Veranstaltung
Webinar

Inhalt:

Ab dem 17. Oktober 2025 gelten für viele Lieferanten von synthetischen Polymermikropartikeln (SPM) bzw. von Produkten, die diese enthalten, Informationspflichten, die sich aus dem Beschränkungseintrag 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung ergeben.

Darüber hinaus greift für die ersten Akteure, die von einer Ausnahme vom Verbot des Inverkehrbringens Gebrauch machen, ab Mitte nächsten Jahres die Berichtspflicht an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Damit kommen auf zahlreiche Unternehmen Pflichten zu, wobei die Fragen zum Geltungsbereich, zu möglichen Ausnahmen und zu Übergangsfristen für viele weiterhin ungeklärt sind.

Mit unserer Veranstaltung wollen wir genau diese Bereiche genauer beleuchten und möglichst praxisnah erklären. Zunächst soll dabei der komplexe Beschränkungseintrag Nr.78 eingehend vorgestellt werden. Was ist denn nun von der Beschränkung ausgenommen und wofür gibt es welche Übergangsfrist – oder gibt es teilweise gar keine?

Im zweiten Vortrag widmen wir uns dann dem Geltungsbereich des Beschränkungseintrags. Was genau sind eigentlich synthetische Polymermikropartikel und was unterscheidet sie von Mikroplastik? Wann ist ein Partikel ein Stoff und wann vielleicht ein Erzeugnis, das nicht unter die Beschränkung fällt?

Abschließen wollen wir die Veranstaltung mit allen uns vorliegenden Informationen zu den Informations- und Berichtspflichten. Ab wann gelten diese und für wen? Was genau decken diese ab und wie müssen sie erfüllt werden?

Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, direkt mit den Expertinnen und Experten des REACH-CLP-Biozid Helpdesks in den Austausch zu treten und individuelle Fragestellungen einzubringen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich umfassend zu informieren und praxisrelevante Einblicke in den Beschränkungseintrag zu erhalten!

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Interessierte, die sich einen fundierten Überblick über den Stand der europäischen Chemikalienregulierung verschaffen möchten.

Eine Übersicht über die Themen und Vortragenden können Sie der Tagesordnung (PDF, 119 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) entnehmen.

Organisatorisches

Die Veranstaltung findet am 30. September 2025 online statt.

Zur Teilnahme können Sie sich hier anmelden: Anmeldung

Anmeldefrist: 25.09.2025

Hinweis:

  • Tagungssprache: deutsch
  • Wir planen, die Vorträge kurz vor Beginn der Veranstaltung auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk zur Verfügung zustellen.
Teilnahmegebühr: kostenfrei (online) 

Kontakt (fachlich):

Dr. Angelina Gadermann

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2210

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund

Kontakt (organisatorisch):

Andrea Klüber

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2882

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund
Anmeldefrist: 25.09.2025