CLP-Kennzeichnung neu: Vorgaben, Formate, digitale Optionen
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Inhalt:
Im November 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung abgeschlossen und die Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine Reihe von Änderungen betreffen dabei die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Diese Neuerungen wollen wir in dieser Veranstaltung näher beleuchten und die Fragen zur Umsetzung in den Fokus nehmen.
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk lädt daher alle Unternehmen und Fachkräfte ein, die mit der Kennzeichnung von chemischen Produkten befasst sind. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler, die sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten müssen.
Wir werden praxisnahe Fragen zur Umsetzung der neuen Vorschriften beantworten und konkrete Lösungsansätze vorstellen. Im Fokus stehen die aktuellen Anforderungen an das Layout von Etiketten, der erweiterte Einsatz von Faltetiketten, die Kennzeichnung bei unverpackter Abgabe sowie digitale Kennzeichnungsoptionen. Zudem wird die Kennzeichnung von Kleinstverpackungen behandelt.
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, direkt mit Experten und Expertinnen des REACH-CLP-Biozid Helpdesks in den Austausch zu treten und individuelle Fragestellungen einzubringen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich umfassend zu informieren und praxisrelevante Einblicke in die neuen Vorgaben zu erhalten.
Informationen zum Ablauf und die Titel der Vorträge finden Sie in unserer Tagesordnung (PDF, 120 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm).
Vorträge
Mehr als nur Schönschrift: CLP-Etiketten im neuen Format - Anja Hackmann
Falten statt Verzweifeln: Lösungen für zu viel Text auf zu wenig Platz - Nicolaj Heuer
Unverpackt und Nachgefüllt: Kennzeichnung von Nachfüllstationen - Raimund Weiß
Digitale Kennzeichnung – ein Schritt in die Zukunft? - Dennis Rottschäfer
Winzig, aber wichtig: Etiketten für Kleinstverpackungen richtig umsetzen - Anja Hackmann
Hinweis:
Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2025 den Entwurf einer Omnibus-Verordnung angenommen, die auch Änderungen an der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält.
Darin enthalten sind auch eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die Regelungen betreffen, die mit der Verordnung (EU) 2024/2865 in Kraft getreten, aber zum Teil noch nicht wirksam sind. Dazu gehören neben der Rücknahme der Formatierungsregeln (Artikel 31 und Anhang I) auch Änderungen in den Vorgaben für Werbung und Fernabsatz (Artikel 48 und Artikel 48a).
Der Verordnungsentwurf wird in den kommenden Monaten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch EU-Rat und EU-Parlament verhandelt. Wann und ob der Verordnungsvorschlag durch EU-Rat und EU-Parlament verabschiedet wird, und welche Regelungen im Zuge der Verhandlungen genau geändert werden, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.
Ergänzend zu diesem Entwurf hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 angenommen, durch den die Anwendungsfristen aus der CLP-Revision teilweise verlängert werden sollen. Auch diese Änderungen müssen noch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Hinweis:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Kontakt (fachlich):
Dr. Anja Hackmann
Adresse
Kontakt (organisatorisch):
Andrea Klüber