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PIC: Verordnung (EU) Nr. 649/2012-Exportnotifizierungen mit ePIC

Die Informationsveranstaltung hat am 16. September 2021 online stattgefunden.

Informationsveranstaltung

Termin: 16. September 2021, 13:00 Uhr bis 16:40 Uhr

Veranstaltungsort:

Online-Veranstaltung
per WebEx

Inhalt:

Exporteure von in der EU verbotenen oder strengen Beschränkungen unterliegenden Chemikalien haben mindestens 35 Tage vor der Ausfuhr eine Exportnotifizierung einzureichen. Das Format dazu wird durch die Datenbank ePIC der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki bestimmt. Für manche dieser Stoffe ist eine ausdrückliche Zustimmung des Empfängerlandes zum beabsichtigten Import Bedingung. Bis zum 31. März des Folgejahres sind außerdem die konkreten Ausfuhr- und Einfuhrmengen über ePIC mitzuteilen.
Die Bundesstelle für Chemikalien hat in dieser Veranstaltung eine Einführung in die EU-Verordnung gegeben, zu alternativen Nachweisen (sog. Waivern) durch exportierende Unter-nehmen Auskunft erteilt, die Jahresmengenberichte nach Artikel 10 vorgestellt sowie die Funktion der Sonder-RIN u.a. zu Zwecken der Forschung und Analyse näher beleuchtet.

Hinweis:

Kontakt (fachlich):

Andrea  Engelhardt

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2514 Fax: 0231 9071-2679

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund

Kontakt (organisatorisch):

Carolynn Wunsch

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2192 Fax: 0231 9071-2679

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund