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CLP: Giftinformationen für Gemische - Gemeldet und was nun?

Die Informationsveranstaltung hat am 24. März 2021 online stattgefunden.

Informationsveranstaltung

Termin: 24. März 2021, 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Veranstaltungsort:

Online-Veranstaltung
per WebEx

Inhalt:

Mit Anhang VIII der CLP-Verordnung hat die EU die Informationsanforderungen für die Meldung von Gemischen im Rahmen der gesundheitlichen Notversorgung harmonisiert. Seit dem 1. Januar 2021 sind Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet, ihre Gemische in einem harmonisierten Format zu melden, dazu muss der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI, Unique Formula Identifier) auf dem Gemischetikett angegeben werden.

Die Informationen müssen grundsätzlich an die nach Artikel 45 benannten Stellen in den Mitgliedstaaten übermittelt werden. In Deutschland ist dies das Bundesinstitut für Risikobewertung. Die meisten EU-Länder, ebenso wie Deutschland, akzeptieren aber bereits Meldungen über das zentrale Einreichungsportal der ECHA (PCN-Portal). Hier sind bis zum Jahresende 2020 bereits fast 350 000 Meldungen eingereicht worden.

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk hat in dieser Veranstaltung neben den grundsätzlichen Fragen zum Meldeverfahren insbesondere Themen wie die Kennzeichnung von Produkten beziehungsweise die Aktualisierung der Meldungen näher beleuchtet.

Thematisiert wurden außerdem die Änderungen in Anhang VIII durch die Verordnungen (EU) 2020/1676 und (EU) 2020/1677, die sowohl sektor-spezifische als auch -übergreifende Lösungen enthalten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldungen von nach Wunsch formulierten Anstrichfarben, von Kraftstoffen und Erdölprodukten, sowie bestimmten Bauprodukten.

Präsentationen vom 24.03.2021

Nicolaj Heuer, Bundesstelle für Chemikalien

Der Anhang VIII-wichtige Aspekte und Änderungen (PDF, 716 KB)

Kathrin Begemann, Bundesinstitut für Risikobewertung

Giftinformation nach Artikel 45: Meldung und Aktualisierung (PDF, 2 MB)

Dr. Helmut Möbus, Meike Böing (DAW SE)

Erfahrung mit der Umsetzung der Melde- und Kennzeichnungspflicht im Unternehmen (PDF, 6 MB)

Dr. Anja Knietsch, Bundesstelle für Chemikalien

Fragen an und Antworten des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks (PDF, 1 MB)


Hinweis: