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Follow-up zu Dossierbewertungsentscheidungen

Bei der Dossierbewertung prüft die ECHA, ob die von den Registranten in ihren Registrierungsdossiers bereitgestellten Informationen den in der REACH-Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen. Wenn die Informationen nicht den Anforderungen entsprechen, sendet die ECHA eine Dossierbewertungsentscheidung an alle Registranten der gemeinsamen Einreichung und fordert sie auf innerhalb einer bestimmten Frist weitere Informationen bereitzustellen.
Das Follow-up zur Dossierbewertung beginnt, wenn die Frist in den Dossierbewertungsentscheidungen abgelaufen ist.

Bibliografische Angaben

Follow-up zu Dossierbewertungsentscheidungen. 
1. Auflage. Helsinki: European Chemicals Agency (ECHA) 2021. 
ISBN: 978-92-9481-839-3, Seiten 10, PDF-Datei, DOI: 10.2823/58792

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