Wichtige Pflichten als Importeur
Die neuen Handouts für Hersteller, Händler, Importeure und Endanwender des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks geben Ihnen kurz und kompakt Informationen über Pflichten unter der REACH-Verordnung.
Alleinvertreter, Registrierung, Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA, Zulassung, Beschränkung und Informationen über Stoffe in Erzeugnissen - Auf zwei Seiten sind die wichtigsten Themen für Importeure unter der REACH-Verordnung für Sie zusammengefasst.
Bibliografische Angaben
Wichtige Pflichten als Importeur.
1. Auflage. Dortmund: REACH-CLP-Biozid Helpdesk 2017. Seiten 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fakten20170218