Beschränkungseintrag Nr. 83 in den Anhang XVII aufgenommen
Der Anhang XVII der REACH-Verordnung wurde um eine Beschränkung hinsichtlich 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen ergänzt.
Ab dem 10. Mai 2027 dürfen Erzeugnisse, die ≥ 0,1 Gew.-% 2,4-Dinitrotoluol enthalten, weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden, wenn sie für gewerbliche Verwender oder die breite Öffentlichkeit bestimmt sind.
Die Beschränkung gilt nicht für Erzeugnisse, die bereits vor dem 11. Mai 2027 in Verkehr gebracht wurden und für bestimmte bereits anderweitig regulierte Produktgruppen wie z.B. Spielzeug, Medizinprodukte.
Für bestimmte Anwendungen in Kraftfahrzeugen gelten Übergangsregelungen bis zum 10. Mai 2029.
Den vollständigen Wortlaut der Einträge finden Sie auf unserer Seite unter Anhang XVII der REACH-Verordnung