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Beschränkung von Mikroplastik: Berichtspflichten

ECHA veröffentlicht Leitlinien und Hilfsmittel zur Umsetzung der Berichtspflichten

Datum 27.11.2025

Die jährlichen Berichtspflichten für die Mikroplastikemissionen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gelten für Verwendungszwecke, die von dem EU-weiten Verbot des Inverkehrbringens von Mikroplastik ausgenommen sind. Die erste Frist gilt ab dem 31. Mai 2026 für Hersteller und industrielle nachgeschaltete Anwender von SPMs in Form von Pellets, Flocken und Pulvern, die als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen verwendet werden. Berichtet werden müssen die geschätzten Emissionen für das vorangegangene Kalenderjahr.

Betroffene Unternehmen müssen den Bericht über die jährlichen Freisetzungen im IUCLID-Format erstellen und über REACH-IT bei der ECHA einreichen. Dafür hat die ECHA am 26.11.2025 neue Leitlinien, ein IUCLID-Handbuch und ein Video-Tutorial veröffentlicht, um Unternehmen bei der Erstellung und Einreichung ihrer Berichte zu unterstützen. Darüber hinaus wird ein vorab ausgefüllter IUCLID-Datensatz (.i6z) zur Verfügung gestellt, um den Anwendern die Erstellung ihrer IUCLID-Dossiers zu erleichtern.

Dieses Meldesystem gewährleistet eine standardisierte und transparente Datenerfassung, sodass die Regulierungsbehörden die Emissionen überwachen und die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen bewerten können. Die Daten können auch als Grundlage für künftige politische Entscheidungen zu Mikroplastik dienen.

Derzeit sind nur Erstanmeldungen in REACH-IT möglich. Aktualisierungen werden ab dem zweiten Quartal 2026 zulässig sein.