Neue Version des "Catalogue of Borderline Cases" veröffentlicht
Aufnahme von vier weiteren Fallbeispielen in den Katalog, sowie kleine redaktionelle Änderungen.
In Abstimmung mit Experten aus verschiedenen Mitgliedstaaten betrachtet die ECHA Abgrenzungsfragen zu Stoff/Gemisch oder Erzeugnis im Sinne der REACH-Verordnung und nimmt diese als Fallbeispiele in den „Catalogue of Borderline Cases“ auf. Dieser wurde nun um die Beispiele Mikroplastik-Glitzer, recycelte Matratzenauflagen, Schrotkugeln und Gegenstände, die Taschenfeuerzeugen ähnlich sind (Campingkocher, Gasherde, Gasgrills) ergänzt (Stand Mai 2025) und soll als Hilfsmittel für Unternehmen dienen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Abgrenzung Stoff/Gemisch und Erzeugnis.