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Stichwort: essential use!

Die Europäische Kommission veröffentlicht Leitkriterien für die Beschränkung besonders schädlicher Chemikalien für „wesentliche Verwendungen“.

Datum 25.04.2024

Die Kommission hat ein Konzept mit Leitkriterien und Grundsätzen für die „wesentlichen Verwendungszwecke“ veröffentlicht. Damit soll der Industrie Planungssicherheit in Bezug auf Herstellung und Verwendung besonders gefährlicher Chemikalien gegeben werden, wenn ihre Verwendung für den ökologischen und digitalen Wandel sowie für Gesundheit und Verteidigung in der EU unerlässlich ist. Diese Mitteilung ist ein Ergebnis der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des „EUROPEAN GREEN DEAL“, die darauf abzielt, das Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu erhöhen und zu einer schadstofffreien Umwelt überzugehen.

Grundprinzip ist bei diesem Konzept die Erfüllung der beiden folgenden Kriterien:

1) Die Verwendung ist für die Gesundheit oder Sicherheit notwendig oder für das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung,

und

2) es gibt keine akzeptablen Alternativen.


Die Leitkriterien und Grundsätze der Kommission für die wesentlichen Verwendungszwecke besonders schädlicher Chemikalien finden Sie hier.