Eintrag 68 REACH-VO: Ausnahme zur Verwendung von C9-C14-PFCA in Feuerlöschschäumen läuft aus
Am 04. Juli 2025 endet die Ausnahme zur Verwendung von C9-C14-PFCA, ihren Salzen und C9-C14-PFCA-verwandten Stoffen in Feuerlöschschäumen zur Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoffen und Bränden von Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B).
Aktuell dürfen C9-C14-PFCA-haltige Feuerlöschschäume noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Bereits zum 01. Januar 2023 wurde die Verwendungsausnahme auf solche Standorte eingegrenzt, an denen alle Freisetzungen aufgefangen werden können. Ab dem 04. Juli 2025 dürfen diese Feuerlöschschäume gar nicht mehr verwendet und müssen substituiert werden. Dies betrifft auch Feuerlöschschäume, die PFOA, ihre Salze oder PFOA-verwandte Verbindungen enthalten, die in der Verordnung (EU) 2019/1021 geregelt sind.