Leitlinien zur Schulungsverpflichtung bei der Verarbeitung von Diisocyanaten veröffentlicht.
Gemäß den Regelungen der REACH Verordnung müssen seit dem 24.08.2023 Verwender von diisocyanathaltigen Gemischen vom Arbeitgeber hinsichtlich des sicheren Umgangs mit diesen Stoffen geschult werden. Um den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Schulungspflicht zu unterstützen, hat die BLAC (Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit) in Zusammenarbeit mit der BAuA, Berufsgenossenschaften und den Bundesländern die „Leitlinien zu Schulungen zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten gemäß Eintrag Nr. 74 Anhang XVII REACH-Verordnung“ erarbeitet.
Die Leitlinie bietet verschiedene Hilfestellungen und Hinweisen zur Umsetzung der Anforderungen an die Schulungen und enthält insbesondere Hinweise zur Qualifikation des Trainers und zur praktischen Gestaltung der Schulungsinhalte. Die Leitlinie ist unter folgenden Link (PDF, 476 KB) abrufbar.
Sie ist eine sehr gute Ergänzung zur Helpdesk Kompakt Informationsbroschüre:
Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH: Was industrielle und gewerbliche Verwender und Lieferanten beachten müssen.
Die BLAC ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz und hat das Ziel einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Um länderübergreifende chemikalienrechtliche Fragestellungen zu erörtern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, fördert die BLAC den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern und pflegt Kontakte mit Verbänden und Interessensgruppen.