Fünf neue Stoffe in der SVHC-Kandidatenliste und Eintrag zu Dibutylphthalat aktualisiert
Damit enthält die Liste der Kandidatenstoffe nunmehr 240 Stoffe.
Die ECHA hat am 23. Januar 2024 die Kandidatenliste um folgende fünf Stoffe erweitert:
- 2,4,6-Tri-tert-butylphenol (EG-Nr. 211-989-5; CAS-Nr. 732-26-3): Dieser reproduktionstoxische Stoff wird unter anderem zur Formulierung von Stoffen und Gemischen und in Treibstoffen verwendet.
- 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol (EG-Nr. 201-247-9; CAS-Nr. 80-07-9): Dieser Stoff besitzt sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Eigenschaften und wird unter anderem in Luftpflegeprodukten, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen sowie in Schmiermitteln und Fette, Polituren und Wachse, Wasch- und Reinigungsmitteln verwendet.
- 2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on (EG-Nr. 438-340-0; CAS-Nr. 119344-86-4): Dieser reproduktionstoxische Stoff wird unter anderem in Tinten, Tonern und Beschichtungsprodukten verwendet.
- Bumetrizol (EG-Nr. 223-445-4; CAS-Nr. 3896-11-5): Dieser Stoff besitzt sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Eigenschaften. Er wird in Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Wasch- und Reinigungsmitteln verwendet.
- Oligomerisierungs- und Alkylierungsreaktionsprodukte von 2-Phenylpropen und Phenol (Listen-Nr. 700-960-7): Diese Stoffe besitzen sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Eigenschaften. Sie werden in Kleb- und Dichtstoffen, Beschichtungsprodukten, Füllstoffen, Kitten, Putzen, Modelliermasse, Tinten, Tonern und Polymeren verwendet.
Darüber hinaus wurde der Eintrag zu Dibutylphthalat (EG-Nr. 201-557-4; CAS-Nr. 84-74-2) aktualisiert. Dieser Stoff hat auch endokrinschädliche Eigenschaften hinsichtlich der Umwelt. Er steht bereits wegen seiner reproduktionstoxischen und endokrinschädlichen Eigenschaften hinsichtlich der menschlichen Gesundheit auf der Kandidatenliste.
Bitte beachten Sie Folgendes: Unternehmen müssen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die sichere Verwendung dieser Chemikalien gewährleisten. Außerdem müssen die Unternehmen die ECHA gemäß der Abfallrichtlinie benachrichtigen, wenn ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese Meldung wird an die SCIP-Datenbank der ECHA übermittelt und die Informationen werden später auf der Website der Agentur veröffentlicht.