Neuer Beschränkungseintrag verschärft Grenzwerte zu Formaldehyd und Formaldehydabspaltern
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2023 die Verordnung (EU) 2023/1464 veröffentlicht, die den Eintrag 77 zur Beschränkung von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern aus Erzeugnissen in den Anhang XVII der REACH-Verordnung hinzufügt.
Der Beschränkungseintrag legt für den krebserzeugenden Stoff Formaldehyd sowie Formaldehydabspalter neue Grenzwerte für eine Reihe von Konsumgütern fest. Es betrifft unter anderem Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen.
So dürfen nach einer Übergangsfrist von 36 Monaten ab dem 6. August 2026 bestimmte Erzeugnisse und Möbel auf Holzwerkstoffbasis nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Grenzwert von 0,062 mg/m³ Formaldehyd in der Innenraumluft überschreiten. Für alle anderen Erzeugnisse wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte beträgt der neue Grenzwert 0,080 mg/m³.
Nach einer Übergangsfrist von 48 Monaten dürfen dann ab dem 6. August 2027 bestimmte Straßenfahrzeuge nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die Konzentration an Formaldehyd in der Innenraumluft 0,062 mg/m3 überschreitet.
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