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PFAS-Verbot in Feuerlöschschaum rückt näher

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA hat sich in seiner Stellungnahme für ein schrittweises Verbot von per- und polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ausgesprochen.

Datum 04.07.2023

Der SEAC ist der Ansicht, dass die Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen die geeignetste EU-weite Maßnahme ist, um die Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt zu bewältigen. Die vorgeschlagene Beschränkung könnte zu einer Senkung der PFAS-Emissionen in die Umwelt um rund 13.200 Tonnen über einen Zeitraum von 30 Jahren führen.

Damit schließt sich der SEAC der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) der ECHA an. Allerdings schlägt der SEAC vor, dass vor Ablauf der zehnjährigen Übergangsfrist eine Überprüfung der verfügbaren fluorfreien Alternativen durchgeführt werden soll. Dies gilt für Standorte, die gefährliche Stoffe herstellen, behandeln oder lagern (die unter die Seveso-Richtlinie fallen) sowie für angrenzende Standorte.

Ebenso sei eine Überprüfung für Anwendungen in Offshore-Anlagen in der Öl- und Gasindustrie erforderlich. Hier empfiehlt der SEAC, die Übergangsfrist von fünf auf zehn Jahre zu verlängern.

Der Ausschuss hält die Überprüfungen für wichtig, um die Sicherheit dort zu gewährleisten, wo Brände erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können.

Außerdem empfielt der SEAC, die Übergangsfristen für den Einsatz in der zivilen Schifffahrt von drei auf fünf Jahre und für das Inverkehrbringen bestimmter Arten tragbarer Feuerlöscher von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Damit soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Übergangsfristen technisch geeignete fluorfreie Alternativen zur Verfügung stehen.