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Frist zur Beanspruchung der Registrierungsnummer von NONS

Nicht beanspruchte NONS-Registrierungsnummern verlieren ab dem 17. Juli 2022 ihre Gültigkeit.

Datum 28.01.2022

Alle Stoffe, die vor dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung 1907/2006 einschließlich einer einjährigen Übergangsphase unter der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden, gelten unter REACH als registriert (Artikel 24).

Bis zum 1. Dezember 2008 hat die ECHA 9 963 Registrierungsnummern vergeben. Jedoch wurden bis 2020 lediglich 5 225 NONS-Registrierungsnummern von ihren Besitzern angefordert, wodurch diese Registrierungen im Rahmen von REACH bestätigt wurden. Somit wurden bis heute 4 738 Registrierungsnummern nicht beansprucht.

Die ECHA bietet eine Übergangsfrist bis zum 17. Juli 2022 für die nicht angeforderten Registrierungsnummern an. Danach sind die Registrierungsnummern, die nicht angefordert wurden, nicht mehr gültig.