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Bedenkliche Stoffe in Tattoo-Farben werden verboten

Das BfR und die ECHA bieten Hilfestellungen zu dieser Beschränkung unter der REACH-Verordnung.

Datum 14.01.2022

Basierend auf der Verordnung (EU) 2020/2081 vom 14. Dezember 2020 sind seit dem 4. Januar 2022 durch den Beschränkungseintrag 75 bestimmte Stoffe in Tätowierfarben und Permanent-Make-up geregelt. Aufgrund dieser Beschränkung ist die Verwendung von Stoffen mit negativen gesundheitlichen Wirkungen reguliert, und es wurden Maximalkonzentrationen für diese Stoffe in Tätowiermitteln festgelegt. Das bedeutet, dass nur noch Tätowierfarben und Permanent-Make-Up verkauft werden, die diese Bedingungen erfüllen. Das BfR hat einige Informationen zum Hintergrund der Beschränkung veröffentlicht (Link).

Die ECHA hat auf ihrer Internetseite ebenfalls einige Informationen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt (Link). Unter anderem sind dort Podcasts von Experten veröffentlicht, in denen die Hintergründe dieser Beschränkung erläutert werden (Link).