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Beschränkungs­vorhaben für alle per- und poly­fluorierten Stoffe (PFAS) angekündigt

Erneute Konsultation zu PFAS verlängert bis zum 17. Oktober 2021

Datum 31.08.2021

Am 15. Juli haben die nationalen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks formal ihre Absicht erklärt, bis zum 15. Juli 2022 ein Beschränkungsdossier zu per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. PFAS sind Chemikalien, die sehr schwer abgebaut werden und somit sehr lange in der Umwelt verbleiben. Laut Absichtserklärung soll die Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in allen Verwendungsbereichen gelten. Aufgrund mehrerer Bitten von Seiten der Industrie steht der Fragebogen für betroffene Stakeholder nun statt bis zum 19. September 2021 bis zum 17. Oktober 2021 im Internetangebot der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) zur Verfügung.

Die erneute Befragung richtet sich vor allem an von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen.

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