Unternehmen müssen Registrierungen, welche aus dem Vereinigten Königreich übertragen wurden, überprüfen.
Alle Registrierungen aus dem Vereinigten Königreich wurden erfolgreich auf Unternehmen in der EU, dem EWR oder Nordirland übertragen.
Die Übertragung aller Registrierungen aus dem Vereinigten Königreich an Unternehmen in der EU, dem EWR oder Nordirland ist nun abgeschlossen. Die Unternehmen werden nun gebeten die Registrierungen auf die Richtigkeit zu überprüfen. Sowohl Sicherheitsinformationen als auch administrative Informationen müssen im Falle von Unstimmigkeiten aktualisiert werden. Je nach Komplexität der Aktualisierung haben die Registranten unterschiedliche Fristen. Die Fristen wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 präzisiert niedergeschrieben. Die Verpflichtung für eine Aktualisierung gelten auch für Änderungen an Stoffen, die zuvor gemäß der Richtlinie 67/548/EWG (NONS) gemeldet wurden und als unter REACH registriert gelten. Die ECHA prüft auch seit März 2021 die Vollständigkeit der Stoffsicherheitsberichte.
Mehr Informationen finden Sie im Internetangebot der ECHA unter dem folgenden Link.