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Liste der Kontakt­stellen in den Bundesländern für Voll­zugs­fragen zu REACH-Artikel 33 veröffentlicht

Vollzugsfragen können nur von den jeweils zuständigen Landes­behörden und nicht vom Helpdesk beantwortet werden.

Datum 24.08.2021

Fragen zu Erzeugnissen einschließlich der Informationspflicht nach REACH-Artikel 33 werden vom Helpdesk beantwortet. Jedoch sind die Bundesländer in Deutschland für den Vollzug der REACH-Verordnung zuständig. Daher können Vollzugsfragen nur von den jeweils zuständigen Landesbehörden und nicht vom Helpdesk beantwortet werden. Damit Sie Ihre vollzugsbezogene Frage zu REACH-Artikel 33 an die jeweils für Sie zuständige Landesbehörde stellen können, hat der Helpdesk eine Liste der Kontaktstellen in den Bundesländern zusammengestellt.