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Durchführungsverordnung (EU) 2021/876 der Kommission veröffentlicht.

Die Verordnung zur Vereinfachung von Zulassungsanträgen und Überprüfungsberichten für langlebige Alterzeugnisse wurde veröffentlicht.

Datum 26.07.2021

Die Europäische Kommission hat eine Durchführungsverordnung zur Vereinfachung von Zulassungsanträgen und Überprüfungsberichten für die Verwendung von Stoffen bei der Herstellung von Ersatzteilen für langlebige Alterzeugnisse und bei der Reparatur von nicht mehr hergestellten Erzeugnissen und komplexen Produkten veröffentlicht. Ein solcher Antrag erfordert nun ein vereinfachtes Format für die Analyse der Alternativen und die sozioökonomische Analyse. Hinzu kommt, dass ein Substitutionsplan nicht mehr erforderlich ist. Außerdem verringert sich die Antragsgebühr.


Mehr Informationen finden Sie im Internetangebot der ECHA unter dem folgenden Link.