Keine Zuständigkeit für SCIP-Meldepflicht
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk kann keine Auskunft zur SCIP-Datenbank erteilen. Fragen zur REACH-Verordnung werden weiterhin beantwortet.
Ab dem 5. Januar 2021 müssen Erzeugnis-Lieferanten der ECHA mitteilen, wenn SVHCs mit einem Massenanteil größer 0,1 % enthalten sind.
Dies ergibt sich aus § 16f ChemG, der Anforderungen zur Übermittlung von Informationen über SCIP der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Der gesetzliche Auftrag des deutschen REACH-CLP-Biozid Helpdesks beschränkt sich auf Auskünfte zur REACH-, CLP- und Biozid-Verordnung. Daher kann der Helpdesk keine Auskünfte zur SCIP-Meldepflicht erteilen.
Links zu SCIP-Informationen der ECHA finden Sie hier.