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Änderungen beim Ablauf von Produktions­einstellungen nach Erhalt eines Entscheidungs­entwurfes

Sollte ein Registrant, nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfs, die Produktion einstellen (Tonnage auf 0 setzen), so verliert er direkt seine Registrierungsnummer.

Datum 03.09.2020

Bisher hat die ECHA den Registranten darauf aufmerksam gemacht, dass er, sollte er seine Produktion nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfes einstellen, seine Registrierungs­nummer entzogen bekommt. Dies geschieht auf Grundlage von Artikel 50(3) der REACH-Verordnung.
Der Hinweis, dass er seine Registrierungsnummer verlieren würde, wird es zukünftig nicht mehr geben.