Änderungen beim Ablauf von Produktionseinstellungen nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfes
Sollte ein Registrant, nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfs, die Produktion einstellen (Tonnage auf 0 setzen), so verliert er direkt seine Registrierungsnummer.
Bisher hat die ECHA den Registranten darauf aufmerksam gemacht, dass er, sollte er seine Produktion nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfes einstellen, seine Registrierungsnummer entzogen bekommt. Dies geschieht auf Grundlage von Artikel 50(3) der REACH-Verordnung.
Der Hinweis, dass er seine Registrierungsnummer verlieren würde, wird es zukünftig nicht mehr geben.