Änderung des Anhang II der REACH Verordnung – Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblätter, die dem geänderten Anhang II nicht entsprechen, dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2020/878 zur Änderung des Anhang II der REACH-Verordnung veröffentlicht. Der Anhang umfasst die Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Anpassung insbesondere der Abschnitte 9 und 14 an die sechste und siebente Revision des UN-GHS.
- Für in Abschnitt 3 eingetragene Stoffe sind Informationen zu spezifischen Konzentrationsgrenzwerten, zu M-Faktoren und zu Schätzwerten für die akute Toxizität, sofern vorhanden, anzugeben.
- Für Stoffe mit Nanoformen werden spezifische Anforderungen aufgenommen.
- Für Stoffe und Gemische mit endokrinschädlichen Eigenschaften werden spezifische Anforderungen aufgenommen.
Die Verordnung tritt am 16.07.2020 in Kraft und gilt ab 01.01.2021. Sicherheitsdatenblätter, die dem geänderten Anhang II nicht entsprechen, dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.