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Änderung des Anhang II der REACH Verordnung – Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblätter, die dem geänderten Anhang II nicht entsprechen, dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

Datum 10.07.2020

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2020/878 zur Änderung des Anhang II der REACH-Verordnung veröffentlicht. Der Anhang umfasst die Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Anpassung insbesondere der Abschnitte 9 und 14 an die sechste und siebente Revision des UN-GHS.
  • Für in Abschnitt 3 eingetragene Stoffe sind Informationen zu spezifischen Konzentrationsgrenzwerten, zu M-Faktoren und zu Schätzwerten für die akute Toxizität, sofern vorhanden, anzugeben.
  • Für Stoffe mit Nanoformen werden spezifische Anforderungen aufgenommen.
  • Für Stoffe und Gemische mit endokrinschädlichen Eigenschaften werden spezifische Anforderungen aufgenommen.

Die Verordnung tritt am 16.07.2020 in Kraft und gilt ab 01.01.2021. Sicherheitsdatenblätter, die dem geänderten Anhang II nicht entsprechen, dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

Downloads

Download: Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs II (PDF, 831 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

(PDF, 831 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download: Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs II, PDF, 831 KB, Datei ist nicht barrierefrei