Neue IUCLID Version ab 30.10.2019 freigeschaltet
Registranten erhalten die Möglichkeit nanospezifische Informationsanforderungen im IUCLID-Dossier zu adressieren
Die neue IUCLID Version bietet die Möglichkeit die ab dem 01.01.2020 verbindlich geforderten Informationen zu Nanoformen und Kategorien ähnlicher Nanoformen entsprechend anzugeben. Ab dem 30.10.2019 muss jeder Registrant, dessen Registrierung Nanoformen beinhaltet und der dazu die neue IUCLID Version nutzt, die Informationsanforderungen zu Nanoformen erfüllen. Nur so ist es möglich, die technische Vollständigkeitsprüfung (TCC) zu bestehen. Dies beinhaltet auch die zu liefernde Begründung für die unter Umständen vorgenommene Bildung von Kategorien ähnlicher Nanoformen.
Die ECHA weist explizit darauf hin, dass Firmen, die Informationen zu Nanoformen einreichen, die neue IUCLID Version nutzen müssen, da es nicht möglich sei eine erfolgreiche Einreichung mit einer älteren IUCLID Version durchzuführen.