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Weder ECHA noch die Europäische Kommission schlagen vor, Kunstrasen­plätze zu schließen.

Es wird zurzeit geprüft, wie die Menge an Mikroplastik in der Umwelt verringert werden kann

Datum 31.07.2019

Mehrere Medien haben kürzlich berichtet, dass der Vorschlag zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung zur Schließung von Tausenden von Kunstrasenplätzen in der EU führen werden, was tiefgreifende Auswirkungen auf Sportvereine und die Nutzer dieser Einrichtungen haben würde.

Das körnige Füllmaterial, das typischerweise in Kunstrasenfeldern verwendet wird, wird als „absichtlich hinzugefügtes Mikroplastik“ verstanden, aber weder die ECHA noch die Europäische Kommission schlagen vor, diese Felder zu schließen.

ECHA prüft im Auftrag der Kommission im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in die Umwelt verringert werden kann. In diesem Zusammenhang führt ECHA derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.

Die Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt sind.

Die vollständige Pressemitteilung der ECHA und einen Link zur öffentlichen Konsultation finden Sie über die unten stehenden Links.