Navigation und Service

Deutsche Übersetzung des Leitfadens "How to transfer your UK REACH registrations prior to the UK withdrawal from the EU" jetzt verfügbar.

Der REACH–CLP–Biozid-Helpdesk hat den Leitfaden "How to transfer your UK REACH registrations prior to the UK withdrawal from the EU" ins Deutsche übersetzt und kann ab sofort heruntergeladen werden.

Datum 27.02.2019

Die Europäische Chemikalienagentur hat auf Ihrer Internetseite einen Leitfaden veröffentlicht, der britischen Unternehmen Hinweise gibt, wie sie bei der Übertragung ihrer Registrierungen auf EU–27 Unternehmen vorgehen können.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU zum 29.03.2019 wird erheblichen Einfluss auf die Registrierungssituation von in der EU hergestellten und importierten Stoffen haben. Insbesondere gilt dies für von UK - Unternehmen durchgeführte Registrierungen, da diese nach dem Austritt ihre Gültigkeit verlieren. Dadurch werden vormals nachgeschaltete Anwender in der EU - 27, die von diesen Unternehmen beliefert wurden, zu Importeuren. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich diese Registrierungen auf Unternehmen in der EU-27 zu übertragen.

Zudem sind in UK eine überproportionale hohe Anzahl von Alleinvertretern ansässig, die Registrierungspflichten von in der EU-27 ansässigen Unternehmen übernommen haben. Auch diese können die Alleinvertreterfunktion nach dem Austritt nicht mehr wahrnehmen. Hersteller außerhalb der EU, die in UK einen Alleinvertreter benannt haben, können diese Funktion auf ein Unternehmen in der EU-27 übertragen, ohne dass die Registrierungen ungültig werden.

Das Dokument wurde im Februar 2019 von der ECHA veröffentlicht und nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Da von den Übertragungen auch eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland betroffen sind, die in bestimmten Situationen aktiv werden müssen, hat der REACH-CLP-Biozid Helpdesk eine Arbeitsübersetzung in Deutsch erstellt.