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Veröffentlichung der Namen von Meldenden im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Änderungen ab dem 1. Juli 2026

Datum 21.04.2026

Ab dem 1. Juli 2026 veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Namen der meldenden Unternehmen im Einstufungs- und Kennzeichungsverzeichnis. Dies geschieht auf Basis einer Änderung des Artikels 42 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 im Rahmen der CLP-Revision. Bei Gruppenmeldungen wird der Name des vertretenden Meldenden veröffentlicht.

Sofern keine Vertraulichkeitsanfrage gestellt wurde, werden Name und vollständige Adresse der juristischen Person, wie in REACH-IT hinterlegt, ab dem 1. Juli 2026 öffentlich gemacht. Unternehmen, die das verhindern wollen, müssen eine Vertraulichkeitsanfrage stellen und ihr Dossier aktiv aktualisieren. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben. Ohne einen begründeten Vertraulichkeitsantrag erfolgt die Veröffentlichung automatisch.

Die Praxisanleitung „How to prepare a classification and labelling notification“ wurde entsprechend aktualisiert. Das Dokument finden Sie hier.

Analog werden auch die Daten in Registrierungsdossiers in ECHA Chem publiziert. Vertraulichkeitsanträge, die in einem REACH-Registrierungsdossier gestellt werden, sind jedoch gebührenpflichtig. Wenn der Eintrag im C&L-Verzeichnis also aus einer REACH-Registrierung stammt, wurde für den Vertraulichkeitsantrag bezüglich des Firmennamens z. B. bei Dossiereinreichung eine Gebühr erhoben.

Eine Anleitung der ECHA zur Geheimhaltung vertraulicher Geschäftsinformationen finden Sie hier.

Hinweis: In einer früheren Version hieß es, die Vertraulichkeitsanfrage sei kostenpflichtig. Dies hat sich nach genauerer Prüfung als unzutreffend herausgestellt.