Veröffentlichung der Namen von Meldenden im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Änderungen ab dem 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Namen der meldenden Unternehmen im Einstufungs- und Kennzeichungsverzeichnis. Dies geschieht auf Basis einer Änderung des Artikels 42 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 im Rahmen der CLP-Revision. Bei Gruppenmeldungen wird der Name des vertretenden Meldenden veröffentlicht.
Sofern keine Vertraulichkeitsanfrage gestellt wurde, werden Name und vollständige Adresse der juristischen Person, wie in REACH-IT hinterlegt, im nächsten Jahr öffentlich gemacht. Unternehmen, die das verhindern wollen, müssen eine (kostenpflichtige) Vertraulichkeitsanfrage stellen und ihr Dossier aktiv aktualisieren. Ohne einen begründeten Vertraulichkeitsantrag erfolgt die Veröffentlichung automatisch.
Die Praxisanleitung „How to prepare a classification and labelling notification“ wurde entsprechend aktualisiert. Das Dokument finden Sie hier.
Analog werden auch die Daten in Registrierungsdossiers in ECHA Chem publiziert.
Eine Anleitung der ECHA zur Geheimhaltung vertraulicher Geschäftsinformationen finden Sie hier.