Navigation und Service

ECHA Forum veröffentlicht Bericht zum Pilotprojekt zu Mitteilungen an die Giftinformationszentren (PCN-Mitteilungen)

Das „Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung“ hat festgestellt, dass für etwa ein Fünftel der 1.597 überprüften Gemische keine Mitteilungen vorlagen.

Datum 03.03.2026

Die nationalen Vollzugsbehörden aus 18 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben im Rahmen eines Pilotprojekts des ECHA Forums 1.597 Gemische überprüft, um festzustellen, ob die Industrie ihrer Verpflichtung nachkommt, gefährliche Gemische den nationalen Giftnotrufzentralen zu melden.

Dies ist in Artikel 45 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geregelt. Diese Meldungen sind für Giftnotrufzentralen von entscheidender Bedeutung, um im Falle einer Exposition gegenüber gefährlichen Gemischen angemessene medizinische Hilfe leisten zu können. Von den 1.597 geprüften Gemischen wurden 19 % nicht bei den Behörden gemeldet.

Das Pilotprojekt zielte auch darauf ab, die Verantwortlichen für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu sensibilisieren, beispielsweise für die Angabe des eindeutigen Rezepturidentifikators (Unique Formula Identifier, UFI) auf dem Etikett ihrer Produkte. Der 16-stellige, alphanumerische UFI-Code ist ein wichtiges Instrument, das von den Giftnotrufzentralen verwendet wird, um ein Gemisch nach einer versehentlichen Vergiftung schnell zu identifizieren. Bei 15 % der untersuchten Gemische fehlte der erforderliche UFI auf dem Produktetikett.

Bei festgestellten Verstößen war eine schriftliche Verwarnung die häufigste von den Inspektoren angewandte Durchsetzungsmaßnahme, gefolgt von mündlichen Verwarnungen, Verwaltungsanordnungen, Geldbußen und sogar Strafanzeigen. Eine Reihe von Fällen befand sich zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch in der Nachverfolgungsphase.

Gemäß der CLP-Verordnung sind Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, verpflichtet, den benannten Stellen Informationen über die Zusammensetzung dieser Gemische zur Verfügung zu stellen. Diese Stellen geben die Informationen an die Giftnotrufzentralen weiter, damit diese im Notfall Bürger oder medizinisches Personal beraten können.

Die Meldepflicht gilt für Gemische, die aufgrund der von ihnen ausgehenden physikalischen Gefahren und Gesundheitsgefahren als gefährlich eingestuft sind, beispielsweise Mischungen, die ätzend auf die Haut wirken, Augenschäden verursachen können oder die explosiv sind.

Die Namen der Unternehmen, die die kontrollierten Gemische auf den Markt gebracht haben, und die Markennamen der Produkte wurden für dieses Projekt nicht gemeldet. Der Hauptzweck des Projekts bestand darin, die nationale Durchsetzung auf EU-Ebene zu harmonisieren und zu stärken.

Die Überprüfungen fanden im ersten Halbjahr 2025 statt. Auch aus Deutschland haben zahlreiche Vollzugsbehörden an dem Projekt teilgenommen und insgesamt 474 Überprüfungen beigesteuert.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.