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CLP „Stop the Clock“ veröffentlicht!

Neue EU-Verordnung verschiebt den Geltungsbeginn bestimmter Regelungen der CLP-Revision auf den 01.01.2028.

Datum 04.12.2025

Die CLP‑Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt seit 2008 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Mit der Verordnung (EU) 2024/2865 wurden unter anderem neue Vorgaben für Etikettenformate, Neukennzeichnung, Werbung, Fernabsatz und Tankstellenkennzeichnung eingeführt. Der Geltungsbeginn dieser Regelungen wurde ursprünglich auf den 01. Januar 2027 festgelegt.

Mit der am 03. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verordnung (EU) 2025/2439 wird der Geltungsbeginn bestimmter Regelungen auf den 01. Januar 2028 verschoben.

Der Draghi‑Bericht (2024) sowie eine Analyse der CLP‑Verordnung haben aus Sicht der Kommission gezeigt, dass einige der mit der CLP-Revision eingeführten zusätzlichen Pflichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand und hohen Kosten führen würden – besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Die Kommission plant daher, im Rahmen eines Verordnungsentwurfs (Omnibus VI) diese Anforderungen zu vereinfachen, ohne das Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt zu mindern.

Ein zusätzlicher Aufschub der genannten Verpflichtungen auf den 01.01.2028 ermöglicht es, die geplanten Vereinfachungen zu beschließen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU‑Unternehmen zu sichern.

Konkret wird der Geltungsbeginn der Änderungen an folgenden Regelungen um ein Jahr auf den 01.01.2028 verschoben:

  • Artikel 30(1-4) – Regelungen zur Aktualisierung von Kennzeichnungsetiketten
  • Artikel 31(3) sowie Annex I 1.2.1.4 / 1.2.1.5 – Formatierungsvorgaben für Kennzeichnungsetiketten (exklusive Faltetiketten)
  • Artikel 48 – Werbevorschriften
  • Artikel 48a – Fernabsatzvorschriften
  • Anhang II Teil 5 a) - Regelungen zur Kennzeichnung an Tankstellen.