Navigation und Service

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Titandioxid

Der Europäische Gerichtshof hat am 1. August 2025 das Urteil des Europäischen Gerichts vom November 2022 bestätigt.

Datum 04.08.2025

Damit ist die Einstufung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff nichtig.

In der Pressemitteilung des EuGH ist dazu Folgendes ausgeführt:

"Der Gerichtshof führt aus, dass das Gericht zwar die Grenzen der von ihm vorzunehmenden Kontrolle überschritten hat, die Nichtigerklärung der streitigen Einstufung und Kennzeichnung aber gleichwohl gerechtfertigt ist. Das Gericht hat nämlich zu Recht entschieden, dass der RAC nicht alle für die Bewertung der fraglichen wissenschaftlichen Studie relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt hatte."

Die Entscheidung des EuGH ist sofort rechtkräftig. Das bedeutet, die Einstufung ist aufgehoben und die bisherigen Kennzeichnungspflichten sind nicht mehr anzuwenden. Der Eintrag zu Titandioxid wird aus dem Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 gestrichen werden.