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23. ATP zur CLP-Verordnung veröffentlicht

Die delegierte Verordnung wird am 10. Juli 2025 in Kraft treten und muss spätestens ab dem 1. Februar 2027 angewendet werden.

Datum 25.06.2025

Die Europäische Kommission hat am 20.06.2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese wird den Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) ändern.

Insgesamt betrifft die Verordnung 32 Einträge, wobei 22 Einträge neu hinzugefügt und zehn Einträge geändert wurden. Neu aufgenommen in den Anhang VI wurden unter anderem die Stoffe Distickstoffoxid, Ozon, Bariumchromat und Triphenylphosphat sowie der Biozidwirkstoff Dinotefuran. Geändert wurden z.B. die Einträge von α-Methylstyrol, 1,1-Dichlorethylen und Folpet.

Die Verordnung wird am 10. Juli 2026 in Kraft treten. Für die Einhaltung der aktualisierten harmonischen Einstufungen wurde ein Übergangszeitraum eingeräumt, damit die Lieferanten die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neue oder geänderte Einstufung anpassen und noch vorhandene Bestände gemäß den bisher geltenden regulatorischen Anforderungen verkaufen können. Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 gilt daher ab dem 1. Februar 2027, kann aber auch schon vorher auf freiwilliger Basis angewendet werden.