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ECHA veröffentlich ein neues Tutorial Video für die Meldung von gefährlichen Gemischen an die Giftinformationszentren

In dem Schulungsvideo wird die Produktmeldung in IUCLID anhand von Beispieldaten demonstriert

Datum 13.07.2023

Gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung müssen gefährliche Gemische, die entweder eine Einstufung als gesundheitsgefährlich oder eine Einstufung in eine der Gefahrenklassen für physikalische Gefahren (mit Ausnahme der Klassen explosive Gemische und Gase unter Druck) gemeldet werden. Für Gemische, die zur Verwendung durch Verbraucher und/oder Gewerbetreibende bestimmt sind, gilt diese Mitteilungspflicht bereits seit dem 01.01.2021. Gemische für die industriele Verwendung müssen spätestens ab dem 01.01.2024 gemeldet werden.

Um die Mitteilungspflichtigen zu unterstützen hat die ECHA ein englischsprachiges Schulungsvideo veröffentlicht, in dem die Produktmeldung Schritt für Schritt erklärt wird.An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf die deutschsprachigen Schulungsfilme des Bundesinstitutes für Risikobewertung aufmerksam machen, die wir auf unserer Homepage veröffentlicht haben.

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