ECHA berät zu den neuen Gefahrenklassen
Informationen zu Übergangsfristen und Terminen, ab denen die neuen Gefahrenklassen gelten.
Die drei neuen Gefahrenklassen ED, PBT und vPvB, PMT und vPvM für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) sind am 20. April 2023 in Kraft getreten.
Unternehmen und Behörden der Mitgliedstaaten können die aktuellen Leitlinien zur Identifizierung endokriner Disruptoren und zur PBT-Bewertung verwenden, bis die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien 2024 aktualisiert werden.
Die neuen Gefahrenklassen werden im Frühjahr 2024 in das IT-Tool IUCLID aufgenommen. Ab dann können Unternehmen Informationen zu den neuen Gefahrenklassen in ihre Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen, REACH-Registrierungsdossiers und Dossiers für die produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) sowie in ihren Einreichungen im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung und Meldungen für die Giftnotrufzentralen vornehmen.
Nach den Übergangsfristen müssen Unternehmen angeben, ob der Stoff in eine der neuen Gefahrenklassen eingestuft ist.
Informationen zu Übergangsfristen und Terminen, ab denen die Verordnung für verschiedene Stoffe und Gemische gilt, sind auf der Website der ECHA verfügbar.