Navigation und Service

Das Europäische Gericht hebt die Einstufung von Titandioxid als krebserregend auf

Datum 01.12.2022

Das Europäische Gericht erklärt mit seinem Urteil vom 23. November 2022 die Delegierte Verordnung der Kommission von 2019 insoweit für nichtig, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser von höchstens 10 μm betrifft.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Sofern kein Rechtsmittel in dieser Frist eingereicht wird, wird die Entscheidung rechtskräftig.

Das Urteil können Sie hier und die Zusammenfassung des Urteils auf Englisch hier (PDF, 118 KB) einsehen.