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10. ATP der CLP-Verordnung

Seit dem 1. Dezember 2018 gelten die harmonisierten Einstufungen der 10. ATP verbindlich.

Datum 01.12.2018

Mit der 10. ATP wird der Anhang VI der CLP-Verordnung geändert, u.a. Tabelle 3, die die Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe enthält. Die Änderungen gelten ab dem 1. Dezember 2018.