Biozide: BPC-Vorschlag zur Genehmigung von Ethanol
Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ist zu dem Schluss gekommen, dass Ethanol für die Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln genehmigt werden kann.
Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ist zu dem Schluss gekommen, dass Ethanol für die Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln (Produktarten 1, 2 und 4) genehmigt werden kann. In seinen Stellungnahmen kam der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die sichere Verwendung für alle Verwendungszwecke in diesen Produktarten nachgewiesen wurde. Das BPC kam zu keiner Entscheidung hinsichtlich der karzinogenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften von Ethanol. Daher wurde keine neue Gefahreneinstufung vorgeschlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ECHA.