Nichtverlängerung der Genehmigung von Sulfurylfluorid
Die Europäische Kommission hat am 13.09.2024 die Entscheidung veröffentlicht, die Genehmigung von Sulfurylfluorid (Produktarten 8, 18) nicht zu verlängern.
Die Europäische Kommission hat am 13.09.2024 die Entscheidung veröffentlicht, die Genehmigung von Sulfurylfluorid (Produktarten 8, 18) nicht zu verlängern. In diesem Zusammenhang hat sie den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2101 (Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung auf den 31.12.2024) aufgehoben.