Genehmigung von thermisch behandeltem Knoblauchsaft in der Produktart 19
Die Europäische Kommission hat am 25.03.2024 die Genehmigung des Wirkstoffs thermisch behandelter Knoblauchsaft (Produktart 19) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 25.03.2024 die Genehmigung des Wirkstoffs thermisch behandelter Knoblauchsaft (Produktart 19) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in der genannten Produktart mit thermisch behandeltem Knoblauchsaft als Wirkstoff müssen bis zum 01.07.2025 Zulassungsanträge gestellt werden, wenn die Verkehrsfähigkeit darüber hinaus erhalten bleiben soll.